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Einschränkungen

- Sollte ein Hörsaal überfüllt sein, haben ordentlich Studierende Vorrang.

- Ausgeschlossen ist für Gasthörer/innen die Teilnahme an Seminaren, Praktika und Übungen, in denen Laborplätze benötigt werden.

- Ausgeschlossen ist für Gasthörer/innen auch die Teilnahme an den Deutschkursen des Lehrbereichs "Deutsch als Fremdsprache".

- Die Medizinische Fakultät hat das Recht zum Besuch aller Praktischen Übungen, Kurse und Seminare, sowie aller sonstigen Unterrichtsveranstaltungen mit Patientenvorstellung auf die für den Studiengang Medizin eingeschriebenen ordentlich Studierenden beschränkt. Für Gasthörer/innen geöffnete Veranstaltungen der Medizinischen Fakultät werden in einem Auswahlverzeichnis angegeben, das in der Koordinierungsstelle Wissenschaft + Öffentlichkeit erhältlich ist, sowie hier als pdf-Datei.

- Die Teilnahme an den Sportkursen des Universitätssports ist mit dem Gasthörerausweis nicht möglich. Es kann aber zusätzlich ein Gäste-Sportausweis im UniSportZentrum, Zülpicher Wall 1, für 70,00 Euro pro Semester erworben werden.

- Für Gasthörer/innen gibt es kein "Semester-Ticket" zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (KVB/VRS). Als kostengünstige Alternative für Personen ab 60 Jahre empfiehlt sich das 'Aktiv60Ticket' des VRS.

- Gasthörer/innen genießen bei Vorlesungen oder bei der Teilnahme an Hochschulveranstaltungen keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.