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Anmeldung zu Veranstaltungen der Philosophischen Fakultät

Seit dem Sommersemester 2023 hat die Philosophische Fakultät ihr Anmeldeverfahren zu den Vorlesungen an das der regulär eingeschriebenen Studierenden angeglichen. D. h. nun müssen sich auch die Gasthörer:innen selbständig über KLIPS 2.0 zu den Vorlesungen anmelden. Aktuell beteiligen sich ausschließlich die Philosophische und die Rechtswissenschaftliche Fakultät an dieser Umstellung.

Das bedeutet leider auch, dass Sie sich nur dann über KLIPS 2.0 zu den Vorlesungen der Philosophischen und Rechtswissenschaftlichen Fakultät anmelden können, wenn Sie an einer dieser Fakultäten als Gasthörer:in eingeschrieben sind. Aber keine Sorge – auch Angehörige anderer Fakultäten haben die Möglichkeit, an Vorlesungen der Philosophischen und Rechtswissenschaftlichen Fakultät teilzunehmen! Hier greift ein Umschreibungsverfahren. Die Vorgehensweisen haben wir im blauen Kasten rechts beschrieben.

Wo erhalte ich die Information, an welcher Fakultät ich eingeschrieben bin?
Bei Ihrer Zulassung haben Sie ausgewählt, an welcher Fakultät Sie hauptsächlich studieren werden. Sie finden die Information, an welcher Fakultät Sie eingeschrieben sind, auf Ihrem Gasthörer:innenausweis.

Wie kann ich die Zugehörigkeit zu einer Fakultät ändern?
Bitte wenden Sie sich dazu an das Studierendensekretariat. Sie erreichen die Kolleg:innen dort telefonisch Montag bis Freitag von 8.30–12.30 Uhr sowie zusätzlich montags, mittwochs und donnerstags von 13.30–15.30 Uhr.
Telefon: (0221) 470-1022
E-Mail: studsek@verw.uni-koeln.de
Homepage: https://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/index_ger.html

Aktueller Hinweis (05.04.2023):
Bei einer Umschreibung in eine andere Fakultät nach der Anmeldung zu Vorlesungen und Seminaren werden die bereits zugeteilten Fixplätze und ILIAS Kurse gelöscht. Eine erneute Anmeldung und ggf. persönliche Ansprache der Dozierenden wird notwendig und Belegwünschen kann unter Umständen nicht mehr entsprochen werden. Wir raten daher aktuell dazu, sich nicht während der Belegungsphasen umzuschreiben, sondern die Umschreibung jeweils vor den Beleg- und Nachmeldephasen vorzunehmen.