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Zulassung als Gasthörer/in

Als Gasthörer/in kann im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden, wer Lehrveranstaltungen besuchen möchte, ohne sich um einen Studienplatz in einem ordentlichen Studiengang zu bewerben. Der Nachweis eines bestimmten Schulabschlusses ist für die Zulassung im Gasthörerstudium nicht erforderlich. Eine Einschränkung der Studienmöglichkeiten jüngerer Studierender durch ein Gasthörerstudium braucht auch in zulassungsbeschränkten Fächern nicht befürchtet zu werden, da Studierende im Gasthörerstudium nicht auf die kapazitäre Auslastung der Universität angerechnet werden. Das Gasthörerstudium schließt einen formellen Studienabschluss durch eine staatliche oder akademische Prüfung und auch den Erwerb von Leistungsnachweisen (Scheinen/Credit Points) aus und unterliegt somit nicht den Bestimmungen der Prüfungs- und Studienordnungen. Gasthörer/innen können deshalb ihre Lehrveranstaltungen frei aus dem Vorlesungsverzeichnis auswählen. Bei Überfüllung von Lehrveranstaltungen haben ordentlich Studierende Vorrang.

• Die Zulassung als Gasthörer/in ist altersunabhängig.

• Eine Einschreibung als Gasthörer/in zum Wintersemester ist ab 1. August und zum Sommersemester ab 1. Februar möglich.

• Der gültige Gasthörerausweis ist auf Nachfrage der Dozenten/innen vorzuweisen.

• Der Gasthörerbeitrag beträgt 100,- Euro pro Semester.