Die Universität zu Köln hat ihr Studienangebot für Gasthörer:innen und Seniorstudent:innen in Form eines wissenschaftlichen Weiterbildungsstudiums konzipiert. Die Universität zu Köln macht damit Bürgerinnen und Bürgern ihr Lehrangebot – von wenigen Einschränkungen abgesehen – zugänglich. Zugelassene Gasthörer:innen können somit wie alle anderen Student:innen am normalen Studienbetrieb teilnehmen. Es bestehen weder Altersgrenzen noch Qualifikationsvoraussetzungen wie z. B. ein Abitur.
Wir verstehen uns als Brückenbauer*innen zwischen Universität und Gesellschaft und laden Bürger*innen jeden Alters in die Universität ein. Unsere Zielgruppen tragen ihre neu gewonnenen Erkenntnisse in die Stadtgesellschaft, indem sie diese in ihr Handeln integrieren, aber auch mit ihrem Umfeld diskutieren. Gleichzeitig bringen sie ihre Themen, Erfahrungen, Fragen, Expertisen in die Universität ein. Somit ist die Universität zu Köln Teil der Stadtgesellschaft und ein lebendiger Lern- und Bildungsort für alle Generationen.
Moreen Nieswand
“Das Gasthörer- und Seniorenstudium ist für mich Lebendigkeit, Neues und Unbekanntes erfahren, Anregungen, durch die ich meine Gedanken und Überzeugungen in Frage stellen kann.”
Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß der Einschreibungsordnung der Universität zu Köln setzt die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen eine Zulassung als Gasthörer:in voraus. Die Bestimmungen von Prüfungs- und Studienordnungen müssen nicht beachtet werden.
- Zur Aufnahme eines Gasthörer- und Seniorenstudiums bedarf es keiner Voraussetzungen.
- Der Nachweis eines bestimmten Schulabschlusses ist für die Zulassung zum Gasthörer- und Seniorenstudium nicht erforderlich.
- Die Zulassung als Gasthörer:in ist altersunabhängig.
Investition
Der Gasthörerbeitrag beträgt 100 € pro Semester.
Viele Möglichkeiten…
Der Gasthörerausweis ermöglicht:
- den Besuch beliebig vieler Vorlesungen an allen Fakultäten der Universität zu Köln,
- die Teilnahme an Seminaren und Übungen nach Rücksprache mit den jeweiligen Dozenten:innen,
- die Teilnahme an den Angeboten der KOOST,
- die Nutzung aller Institutsbibliotheken und der Universitäts- und Stadtbibliothek,
- die kostenfreie Einrichtung eines Studierenden-Accounts und einer persönlichen Studierenden-Mail-Adresse,
- die kostenfreie Nutzung von ILIAS, der Online-Lernplattform der Universität zu Köln,
- den kostenfreien Internetzugang über die Computerpools, z.B. im Rechenzentrum und im Philosophikum, sowie über das WLAN-Netzwerk "eduroam",
- die Nutzung der Mensen des Kölner Studierendenwerks zum Gasttarif.
Wenig Einschränkungen…
- Das Gasthörer- und Seniorenstudium an der Universität zu Köln unterliegt nicht den Bestimmungen der Prüfungs- und Studienordnung und schließt einen formellen Abschluss sowie den Erwerb von Leistungsnachweisen (Scheinen/Credit Points)aus.
- Bei der Platzvergabe haben ordentliche Studierende Vorrang.
- Die Teilnahme an Seminaren, Praktika und Übungen, in denen Laborplätze benötigt werden, ist für Gasthörer:innen ausgeschlossen.
- Die Teilnahme an den Deutschkursen des Lehrbereichs „Deutsch als Fremdsprache“ ist für Gasthörer:innen ebenfalls ausgeschlossen.
- Der Gasthörer:innenausweis beinhaltet kein „Semester-Ticket“ zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.
- Gasthörer:innen genießen bei Vorlesungen oder bei der Teilnahme an Hochschulveranstaltungen keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Zielgruppe
Da die überwiegende Mehrzahl der Gasthörer:innen über 50 Jahre alt ist, orientiert sich die Koordinierungsstelle Wissenschaft + Öffentlichkeit in ihrem Konzept, ihren Formaten und Angeboten an Teilnehmer:innen in der nachberuflichen Lebensphase. Jüngere Gasthörer:innen sind aber ebenso angesprochen und willkommen!
Zielsetzung
Ein Gasthörer- und Seniorenstudium ist, wie ein reguläres Studium auch, an wissenschaftlichen Fragestellungen und Ansprüchen orientiert. Ein formeller Studienabschluss kann nicht erworben werden, jedoch bietet Ihnen das Gasthörer- und Seniorenstudium die Möglichkeit, Ihr Studium an persönlichen und vielfältigen Interessen auszurichten. Gasthörer:innen können ihre Lehrveranstaltungen frei aus dem Vorlesungsverzeichnis auswählen. Bei Überfüllung von Lehrveranstaltungen haben ordentlich Studierende Vorrang. Der gültige Gasthörerausweis ist auf Nachfrage der Dozent:innen vorzuweisen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass auch die nicht berufsorientierte Beschäftigung mit den Wissenschaften von der Universität als Möglichkeit des akademischen Studiums anerkannt und – soweit die äußeren Zwänge der Überlast in der Erstausbildung der regulär Studierenden dies zulassen – in der Lehre berücksichtigt wird.
Sie nehmen mit dem Gasthörerstudium niemandem einen Studienplatz weg!
Eine Einschränkung der Studienmöglichkeiten jüngerer Studierender durch ein Gasthörerstudium braucht auch in zulassungsbeschränkten Fächern nicht befürchtet zu werden, da Studierende im Gasthörerstudium nicht auf die kapazitäre Auslastung der Universität angerechnet werden.
Oder doch ein ordentliches Studium?
Ein reguläres bzw. ordentliches Studium setzt die Erfüllung der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen voraus und ist formal und inhaltlich an die Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnungen gebunden. Es ist immer auf den Abschluss durch eine Prüfung hin orientiert und sollte von älteren Studierenden nur aufgenommen werden, wenn der Abschluss durch eine Prüfung ernsthaft angestrebt wird. Dabei ist zu bedenken, dass ältere Studierende, die sich als ordentlich Studierende bewerben, mit den jüngeren Studierenden um das begrenzte Kontingent der Studienplätze konkurrieren, womöglich aber ohne den Studienplatz für eine Berufsausbildung zu benötigen.
Die Einschreibung für ein ordentliches Studium sollte deshalb nur erfolgen, wenn der Studienabschluss durch eine Prüfung das vorrangige Ziel des Studiums ist.
Studierende, die sich an der Universität zu Köln als Haupthörer für ein ordentliches Studium einschreiben, müssen einen Semesterbeitrag in Höhe von etwa 300 Euro entrichten. Wer bei der Bewerbung für ein Sommersemester bis zum 15. Januar oder bei der Bewerbung für ein Wintersemester bis zum 15. Juli das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird nur am Vergabeverfahren für die zulassungsbeschränkten Studiengänge beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Bewerberin oder des Bewerbers schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen.
Diese Einschränkung wird durch die Vergabeordnung NRW vom 15.05.2008 (GV. NRW S. 386) in Verbindung mit der ersten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung NRW vom 12.01.2009 vorgeschrieben. Sollten nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen, werden diese in einem Online-Losverfahren vergeben. Für diese können Sie sich an der Universität zu Köln bewerben, auch wenn Sie die Altersgrenze bereits erreicht haben. Vor der Aufnahme eines solchen abschlussorientierten Studiums wird die Beratung durch die Zentrale Studienberatung der Universität zu Köln empfohlen.